Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Kabelnetzbetreiber auf um abzuklären ob der Anbieter Ihnen direkt oder über den Vermieter den Kabelanschluss verrechnet. Die Kündigungsfrist für Ihren Kabelanschluss beträgt gemäss Art. 41 RTVG maximal 3 Monate. In den meisten Fällen ist der Kabelanschluss jedoch direkt in den Mietnebenkosten oder im Mietzins eingerechnet. In diesem Falle müssen Sie unter Einhaltung der 3 Monatigen Kündigungsfrist bei Ihrem Vermieter den Kabelanschluss infolge Nichtnutzung kündigen. Die Reduktion müsste in den Mietnebenkosten oder den Mietkosten ersichtlich sein.